AGB
Allgemeine Vertragsbestimmungen
1)
Der zwischen dem Kunden und dem Lieferanten, Verkäuferin, der Fa. MBAS Solutions GmbH (Lieferant) abgeschlossene Liefervertrag (Auftrag) wird auf der Grundlage nachstehender Vertragsbedingungen abgeschlossen.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich aus den gegenständlichen AVB, welche jeglichen Festhaltungen in der Bestellung des Kunden vorgehen!
Jede Bestellung erfolgt auf Basis dieser AVB welche anlässlich der elektronischen Bestellung auf der „webside“ ersichtlich und mit der Bestellung vereinbart sind.
Für Bestellungen mittels eines Bestellformulars gilt: Die AVB sind auf unsere „webside“: loewe-easycool.shop ersichtlich.
Zudem wurden die AVB anlässlich der Bestellung, dem Kunden vorgelegt. Auf die sich auch in der Verpackung befindliche Produktbeschreibung wird ausdrücklich verwiesen.
Die gesamten dem Vertragsabschluss zugrunde gelegten Unterlagen gelten in folgender Reihenfolge:
1. die AVB
2. Die elektronische Bestellung des Kunden über die „webside“ oder die schriftliche Bestellung des Kunden = die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande gekommen ist.
3. die mit Preisen versehene Auftragsbestätigeng so weit im Rahmen der AVB
4. Die ÖNORM B 2110 i.d.g.F. ist sinngemäß bei Vertragslücken heranzuziehen!
Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, oder von den AVB abweichende Inhalte von Bestellungen, finden auf die bestellten Lieferungen keine Anwendung.
Die gegenständlichen Vertragsbedingungen gelten uneingeschränkt auch für alle Bestell-änderungen, zusätzliche Leistungen und optional zu erbringenden Lieferungen und Leistungen.
Ergeben sich aus dem Vertrag Widerspruche, gelten die oben angeführten Unterlagen in der dort angegebenen Reihenfolge.
2) Konsumentenschutzklausel
1. Anwendungsbereich
Diese Klausel gilt nur für alle Verträge, die zwischen der Fa. MBAS Solutions GmbH und einem Verbraucher geschlossen werden.
2. Recht auf Widerruf
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde die Auftragsbestätigung erhält.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Lieferanten schriftlich (z. B. per Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
3. Pflichten des Lieferanten
Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden im Falle eines Widerrufs alle bereits geleisteten Lieferungen auf seine Kosten zurückzustellen. Der Lieferant wird sodann ohne Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über den Widerruf, allfällige erhaltene Anzahlungen zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt auf demselben Zahlungsweg, den der Kunde für die ursprüngliche Transaktion verwendet hat.
4. Mängelansprüche
Der Kunde hat das Recht, bei Mängeln der erfolgten Lieferung die Nachbesserung oder, falls dies nicht möglich ist, eine Minderung des Preises oder eine Wandlung des Vertrages zu verlangen. Der Lieferant verpflichtet sich, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
5. Haftung
Der Lieferant haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lieferant nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird.
6. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Klausel unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
3) Angebot / Vertrag
3.1) Angebote der Verkäuferin gelten, auf Basis der beiliegenden Preislisten, als unver-bindliche Kostenvoranschläge, freibleibend.
3.2) Mindestabnahmemengen können produktbezogen festlegt werden.
3.3) Die Preise gelten gemäß Vereinbarung netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Rücknahme von Verpackungen und ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung, sind nicht eingerechnet.
3.4) Die Lieferung erfolgt mit Zustellung an Kunden oder an den über Auftrag des Kunden an den Montagepartner. zur Zustellung an den Kunden vereinbart, so wird diese, sowie eine, somit ausdrücklich vereinbarte eine Transportversicherung, gesondert verrechnet abgeschlossen. Das Abladen und Vertragen ist Angelegenheit des Käufers oder Montagepartners. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.
3.5) Da die MBAS Solutions GmbH gemäß Handelsregister nur als Lieferant auftreten kann, ist die Montage der Klimaanlagen getrennt zu beauftragen, die Fa. MBAS Solutions GmbH darf solche Montagen nicht durchführen.
Wir sind jedoch gerne bereit, den Kunden an eine unserer Partnerfirmen zu vermitteln, welche vom Kunden zu beauftragen wäre.
3.6) Die Preise basieren auf den Kosten gemäß Preislisten, zum Zeitpunkt der Bestellung des erstmaligen Preisangebotes.
Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen so ist der Verkäufer berechtigt die Preise entsprechend anzupassen.
3.7) Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten u. dgl. enthaltenen Angaben, sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung
3.8) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn eine elektronische Bestellung beim Lieferanten aufscheint, oder eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt wurde.
4) Lieferung
Grundsätzlich werden die Geräte samt Zubehör zum Käufer an die im Kaufvertrag genannten Örtlichkeit, ad Bordsteinkannte geliefert, womit die Lieferverpflichtung erfüllt ist.
Lieferungen im Sinne des Auftrages erfolgen grundsätzlich nur nach Zahlung der Ware.
4.1) Ausnahme: Wenn der Kunde, zur Rechtsgültigkeit einer Bestellung, über € 10.000,00, einen Haftbrief (Akkreditiv (L/C) eines Kreditinstitutes der EU, in Höhe von mindestens 20% des Kaufwertes, zugunsten der Verkäuferin mit der Bestellung vorzulegt.
4.2) Die Lieferfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem, der Verkäufer, die vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit (Haftbrief einer EU-Bank), erhält, bzw. verschiebt sich die vereinbarte Frist um den Zeitraum bis zur Zahlung bzw. Haftbriefvorlage.
4.3) Die Laufzeit des Haftbriefes, hat den festgesetzten Lieferungszeitpunkt, mindestens um 30 Tage zu überschreiten. Mit der im Haftungsbrief erklärten Garantie muss sich die Bank zur Überweisung des darin angeführten Betrags binnen drei Tagen ab Zugang der Aufforderung durch den Begünstigten unter Verzicht auf jedwede Einwendung aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis verpflichten.
Mit Zahlung des gesamten Kaufpreises ist der Haftbrief freizugeben.
4.4) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor (Eigentumsvorbehalt). Der Käufer oder der Montagepartner ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht befugt.
4.5) Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 3 Monate nach Bestellung als abgerufen.
4.6) Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
4.7) Ansprüche, aus dem Titel des Verzuges, sind ausgeschlossen.
Für Wiederverkäufer gilt:
Der Käufer tritt hiermit an den Verkäufer zur Sicherung von dessen Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab.
Der Käufer ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt.
Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen.
Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.
5) Übernahme der Geräte:
Grundsätzlich werden die Geräte samt Zubehör zum Käufer an die im Kaufvertrag genannten Örtlichkeit, ad Bordsteinkannte geliefert, womit die Lieferverpflichtung erfüllt ist.
Wenn dies mit dem Auftrag(-sformular) ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Verkäufer veranlassen, dass die bestellten Komponenten über eine Spedition geliefert werden. Im Rahmen des Speditionsvertrages sind diese Komponenten versichert. Die Lieferung ist getrennt durch den Käufer zu bezahlen.
Sobald der Kunde nachweislich, schriftlich, über die Lieferung verständigt wird hat er die Komponenten am angegebenen Lieferort zu übernehmen und diese hinsichtlich ihrer bestellten Qualität zu überprüfen.
Die Übergabe/ Übernahme ist durch die Unterfertigung eines von beiden Parteien gefertigtes Übernahme- / Übergabeprotokolls zu bestätigen.
Der Kunde kann die direkte Lieferung zum Lieferort Baustelle durch über die Montagefirma veranlassen, dies ist im Kaufvertrag festzuhalten.
Ausdrücklich wird für diesen Fall festgehalten, dass die Übergabe / Übernahme der Geräte in diesem Fall mit der Übergabe an die Montagefirma erfolgt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei unserem Montagepartner ein Service der Anlage bestellt werden kann.
6) Zahlungsbedingungen
6.1) Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind 20% des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, der Rest vor Lieferung fällig. Unabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen.
6.2) Zahlungen sind ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle in Euro, als vereinbarte Währung, zu leisten. Eine allfällige, vorbehaltene, Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen), gehen zu Lasten des Käufers.
6.3) Eingeräumte Rabatte oder Boni, welche in die Preise eingerechnet wurden, sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt. Die Verkäuferin ist berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges diese Verbilligungen den Kunden rückzurechnen!
6.4) Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
6.5) Bei Zahlungsverzug können sich die Liefertermine verschieben, da die vorhandene Ware an Dritte geliefert wird und allfällig weitere Transport über den Seeweg abgewartet werden müssen.
Die Zahlung erfolgt schuldbefreiend an die Verkäuferin, auf nachstehende Konten:
Bankverbindung:
IBAN: AT79 3239 5000 0123 7510
BIC: RLNWATWWKOR
UID-Nr.: ATU 83166627
Kontobezeichnung: MBAS Solutions GmbH
7) Liefergarantien
Die Lieferungen entsprechen den auf der „webside“ (im Auftragsformular) festgehaltenen Bedingungen.
Für die Montage der Komponenten übernimmt die Fa. MBAS Solutions GmbH keine Haftungen, diese Arbeiten sind durch den AG zu beauftragen.
8) Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche setzten voraus, dass der Käufer:
8.1) die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat und die Anzeige dem Verkäufer zugeht. Der Käufer hat das Vorliegen des Mangels unverzüglich nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen.
8.2) Zeigt der Käufer den Mangel nicht unverzüglich an, so verliert er alle Ansprüche auch den Anspruch auf Mangelfolgeschäden.
8.3) Bei Vorliegen eines Mangels hat der Verkäufer nach seiner Wahl am Auslieferungsort die mangelhafte Ware bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.
8.4) Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind solche Mängel, die sich aus nicht vom Verkäufer bewirkten Anordnungen und Montagen, d.h. im Besonderen aus der Nichtbeachtung der Montage- oder Installationserfordernissen laut den überreichten Montage- und Benutzungsbedingungen, aus Überbeanspruchungen der Teile über die vom Verkäufer angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung, ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind.
Da die gegenständliche Anlage ohne Außengeräte arbeitet, ist eine diesbezügliche Bewilligung nicht erforderlich. In die Fassade werden lediglich zwei kleine Löcher zur Entlüftung der Anlage gebohrt, sodass empfohlen wird die Hausverwaltung zu informieren. Beim Abschalten der Anlage können geringe Mengen von Kondenswasser austreten.
9) Streitigkeiten - Gerichtsstand / anwendbares Recht
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages - auch das Abgehen der Schriftform - bedürfen der Schriftform. Mögliche Nebenabreden sind aufgehoben.
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags, aus welchem Grund auch immer, lässt die Gültigkeit der anderen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Vertragszweck und den Interessen der Vertragsparteien am ehesten entspricht.
10) Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Zur Entscheidung von Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens, des Bestandes oder Nichtbestandes und einer allfälligen Anfechtung dieses Vertrags ist ausschließlich das Handelsgericht – im Rahmen des Konsumentenschutzes das zuständige Gericht – jeweils in Wien zuständig.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des österreichischen IPRG und sonstiger Kollisionsnormen sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN CISG) ist ausgeschlossen.